Paragraph 3
§ 3 Mitgliedschaft
Dem Club gehoeren Mitglieder an, nachdem sie einen Aufnahmeantrag gestellt haben und dieser vom Vorstand bestaetigt wurde.
Paragraph 14
§ 14 Kassenpruefung
Die Kasse des Fanclubs wird in jedem Jahr durch einen Kassenpruefer / 1. Vorstand geprueft. Die Kassenpruefer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pruefbericht und beantragen bei ordnungsgemaesser Kassenfuehrung die Entlastung des Kassenwartes. Kassenpruefer duerfen keine Vorstandsmitglieder sein. Scheidet ein Kassenpruefer vorzeitig aus, koennen kommissarische Pruefer bis zur naechsten Mitgliederversammlung benannt werden.
Paragraph 16
§ 16 Veranstaltungen und Ausfluege
Bei Veranstaltungen und Ausfluegen des Fanclubs duerfen Jugendliche unter 18 Jahren nur teilnehmen, wenn sie von einer volljaehrigen Aufsichtsperson begleitet werden.
Paragraph 20
§ 20 Inkrafttreten
Die vorstehende Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 01.06.2025 festgelegt.
Neustadt an der Weinstrasse, den 15.06.2025
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