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Offizielles Vereinsrecht

Satzung des offiziellen FCK-Fanclubs „Red Devil´s Division“

Festgelegt auf der Jahreshauptversammlung am 01.06.2025 | Ausfertigung Neustadt an der Weinstraße, 15.06.2025

Paragraph 1

§ 1 Name, Sitz und Geschaeftsjahr

  1. Name und Sitz: Der Club fuehrt den Namen FCK-Fanclub „Red Devil´s Division“ und hat seinen Sitz in Weidenthal (Bad Duerkheim).
    Anschrift: Mainzer Berg 13a, 67475 Weidenthal
  2. Geschaeftsjahr: Geschaeftsjahr ist das Kalenderjahr.
Paragraph 2

§ 2 Zweck des Clubs

  1. Der Fanclub hat den Zweck, den 1. FC Kaiserslautern bei allen seinen Spielen lautstark, treu und fair zu unterstuetzen.
  2. Der FCK-Fanclub ist bestrebt, die humanen Ziele des 1. FC Kaiserslautern zu unterstuetzen.
  3. Des Weiteren ist der Fanclub bestrebt, soziale Ziele und gemeinnuetzige Projekte zu unterstuetzen.
  4. Den Fanclubmitgliedern empfehlen wir zusaetzlich die offizielle Mitgliedschaft beim 1. FC Kaiserslautern e.V., um unseren Herzensverein direkt zu staerken.
Paragraph 3

§ 3 Mitgliedschaft

Dem Club gehoeren Mitglieder an, nachdem sie einen Aufnahmeantrag gestellt haben und dieser vom Vorstand bestaetigt wurde.

Paragraph 4

§ 4 Aufnahme

  1. Die Aufnahme als Mitglied in den Club bedarf eines Antrages beim Vorstand. Ueber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Antraege von Personen unter 16 Jahren beduerfen der schriftlichen Zustimmung durch die/den Erziehungsberechtigten.
  2. Mit der Aufnahme in den Club anerkennt das Mitglied diese Satzung und die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbedingungen.
  3. Gegen eine ablehnende Entscheidung des Vorstandes kann der Antragsteller keinen Einspruch einlegen.
  4. Probezeit: Jedes aufgenommene Mitglied durchlaeuft eine halbjaehrige Probezeit.
Paragraph 5

§ 5 Austritt und Ausschluss

  1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
    • a) Kuendigung: Der Austritt ist nach schriftlicher Kuendigung zum Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam.
    • b) Ausschluss: Mitglieder, die ihren Pflichten trotz Mahnung nicht nachkommen, gegen die Satzung verstossen oder durch ihr Verhalten die Interessen oder das Ansehen des Clubs schaedigen, koennen durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Ein ausgeschlossenes Mitglied kann gegen die Entscheidung des Vorstandes innerhalb von 14 Tagen nach Beschlussfassung Einspruch einlegen. Ueber den Einspruch entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss erfolgt mit dem Datum der Beschlussfassung.
    • c) Medienentzug: Nach erfolgter Kuendigung oder Ausschluss wird dem Mitglied der Zugang zu den Fanclubmedien (Homepage / Newsletter / geschuetzte Bereiche) entzogen.
  2. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an den Fanclub.
Paragraph 6 – Zentralbestimmung

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder, Ehrungen & Beitraege

  1. Rechte der Mitglieder:
    • a) Nach den Bestimmungen dieser Satzung an den Versammlungen und Veranstaltungen des Clubs teilzunehmen, Antraege zu stellen und saemtliche allgemein angebotenen materiellen und ideellen Leistungen des Clubs in Anspruch zu nehmen.
    • b) Ehrungen und Auszeichnungen fuer verdiente Mitglieder zu beantragen.
    • c) Ehrungen fuer langjaehrige Treue zum Fanclub:
      5 Jahre
      Urkunde
      10 Jahre Bronze
      Urkunde + Praesent
      25 Jahre Silber
      Urkunde + Praesent
      50 Jahre Gold
      Urkunde + Praesent
  2. Pflichten: Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele und Aufgaben des Clubs wahrzunehmen.
  3. Medienzustimmung: Alle Mitglieder geben ihr Einverstaendnis fuer die Verwendung digitaler Medien (Videos, Fotos). Falls dies jemand nicht moechte, bitte gezielt eine Bemerkung auf dem Mitgliedsantrag vermerken.
  4. Mitgliedsbeitraege & Zahlungsmodalitaeten:
    Mitgliedergruppe Monatsbeitrag Jahresbeitrag Bedingung
    Erwachsene (ab 18 Jahre) 5,00 € 60,00 € Volljaehrig
    Jugendliche (14 bis vollendetes 17. Lebensjahr) 2,50 € 30,00 € 14–17 Jahre
    Kinder (bis Vollendung 14. Lebensjahr) 0,00 € Beitragsfrei Bis 14 Jahre
    Mitglieder ab 18 Jahre mit Behinderung / Beeintraechtigung 2,50 € 30,00 € Mind. 50 % GdB im Ausweis
    Kinder & Jugendliche (0 bis 17 Jahre) mit Behinderung 0,00 € Beitragsfrei Mind. 50 % GdB im Ausweis

    Zahlungsfristen & Bankverbindung

    Dieser Beitrag ist jaehrlich im I. Quartal bis spaetestens zum 01.02. des Jahres oder halbjaehrlich im I. und III. Quartal zum 01.02. und 01.08. des Jahres durch Bankueberweisung oder PayPal zu entrichten.

    • Bankverbindung: Empfaenger: Assi Tanja Speiger
    • IBAN: DE79500240249181302901
    • Betreff / Verwendungszweck: Jaehrlicher Beitrag oder Halbjaehrlicher Betrag + Name und Jahr des Mitgliedes
    • PayPal: Red-Devils-Division@web.de

    Bei Nichteingang des Mitgliedsbeitrages wird mit einer Erinnerung angemahnt. Bei weiterem Zahlungsverzug wird abgemahnt und bei nochmaligem Nichtzahlen droht ohne triftigen Grund der Ausschluss aus dem Fanclub.

Paragraph 7

§ 7 Haftung des Clubs

  1. Der Club uebernimmt keine Haftung fuer Schaeden, die sich seine Mitglieder oder Nichtmitglieder bei Ausuebung des Sportes oder bei Teilnahme an Veranstaltungen des Clubs zuziehen.
  2. Der Club uebernimmt weiterhin keine Haftung fuer Personen- und Sachschaeden, die von Teilnehmern bei Veranstaltungen und Aktivitaeten des Clubs verursacht werden.
Paragraph 8

§ 8 Organe

Organe des Clubs sind:

  • a) der Vorstand
  • b) die Mitgliederversammlung
  • c) Kassenwart/in
  • d) Schriftfuehrer/in
  • e) Beisitzer
Paragraph 9

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Zur Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden jaehrlich, unter Angabe der Tagesordnung, spaetestens 4 Wochen vor dem Termin einzuladen. Die Einladung erfolgt per E-Mail, hierzu hinterlegen die Mitglieder eine gueltige Mailanschrift. Mitglieder ohne E-Mail werden per Post informiert. Der Termin wird vom Vorstand festgelegt und ist moeglichst im I. Quartal eines Jahres in Verbindung mit einem Heimspiel zu suchen. Der Vorstand behaelt sich vor, die Mitgliederversammlung auch in elektronischer Form durchzufuehren.
  2. Antraege zur Mitgliederversammlung sind bis spaetestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen.
  3. Zustaendigkeiten der Mitgliederversammlung:
    • a) Wahl der Vorstandsmitglieder
    • b) Wahl von Kassenpruefer/in
    • c) Entgegennahme von Berichten des Vorstandes und der Kassenpruefer
    • d) Genehmigung der Haushaltsfuehrung
    • e) Festlegung oder Aenderung der Mitgliedsbeitraege
    • f) Entlastung des Vorstandes
    • g) Aenderung der Satzung
    • h) Aufloesung des Clubs
  4. In der Mitgliederversammlung sind alle anwesenden volljaehrigen Mitglieder, die keine offenen Beitraege ausstehen haben, stimmberechtigt.
  5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfaehig, wenn sie ordnungsgemaess einberufen ist. Es entscheidet die einfache Mehrheit der vertretenen Mitglieder. Ueber jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fuehren, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftfuehrer zu unterzeichnen ist.
Paragraph 10

§ 10 Ausserordentliche Mitgliederversammlung

  1. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn:
    • a) Dies die Mehrheit des gesamten Vorstandes fuer erforderlich haelt.
    • b) Dies zwei Drittel (2/3) aller stimmberechtigten Clubmitglieder in einer Liste durch Unterschrift fordern (unter Angabe der Gruende beim 1. Vorsitzenden abzugeben).
  2. Die Einberufung erfolgt mit den gleichen Fristen wie in § 9 beschrieben.
Paragraph 11

§ 11 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:
    • a) Dem Vorsitzenden (1. Vorstand)
    • b) Dem stellvertretenden 2. Vorsitzenden
    • c) Dem 3. Vorsitzenden
    Der Vorstand beschliesst ueber alle laufenden Angelegenheiten des Clubs und fuehrt die Beschluesse der Mitgliederversammlung aus.
  2. Wahl: Wahlvorschlaege sind bis spaetestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Die Wahl erfolgt in geheimer Persoenlichkeitswahl. Die Amtsdauer betraegt 1 Jahr im ersten Jahr; bei Wiederwahl verlaengert sich die Amtszeit jeweils um 2 Jahre.
  3. Vorstand im Sinne des Clubs ist die gesamte Vorstandschaft.
  4. Der Vorstand kann zur Unterstuetzung seiner Arbeit einzelne Aufgaben sachkundigen Mitgliedern uebertragen.
  5. Der Vorstand ist beschlussfaehig, wenn nach § 13 Beschluesse gefasst werden.
  6. Scheidet ein Mitglied waehrend der Amtsdauer aus, regelt der Vorstand die kommissarische Uebernahme bis zur naechsten MV. Scheidet mehr als ein Vorstandsmitglied aus, ist binnen 3 Monaten eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl einzuberufen.
  7. Rechtsgeschaefte ueber 100 €, die ausserhalb der beschlossenen Aktivitaeten liegen, beduerfen der Zustimmung des Vorstandes.
Paragraph 12

§ 12 Der 1. Vorsitzende

  1. Der 1. Vorsitzende vertritt den Club nach innen und aussen. Im Verhinderungsfall wird er durch den stellvertretenden Vorsitzenden oder ein anderes Vorstandsmitglied vertreten.
  2. Der 1. Vorsitzende handelt nach den Beschluessen des Clubvorstandes.
  3. Scheidet der 1. Vorsitzende waehrend seiner Amtszeit aus, uebernimmt der stellvertretende Vorsitzende sein Amt. Scheiden beide Vorsitzende aus, ist binnen 3 Monaten eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
Paragraph 13

§ 13 Vorstandssitzungen

  1. Die Sitzungen des Vorstandes werden nach Bedarf vom 1. Vorsitzenden einberufen.
  2. Der Vorstand ist beschlussfaehig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Beschluesse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der 1. Vorsitzende.
Paragraph 14

§ 14 Kassenpruefung

Die Kasse des Fanclubs wird in jedem Jahr durch einen Kassenpruefer / 1. Vorstand geprueft. Die Kassenpruefer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pruefbericht und beantragen bei ordnungsgemaesser Kassenfuehrung die Entlastung des Kassenwartes. Kassenpruefer duerfen keine Vorstandsmitglieder sein. Scheidet ein Kassenpruefer vorzeitig aus, koennen kommissarische Pruefer bis zur naechsten Mitgliederversammlung benannt werden.

Paragraph 15 – Auswaertskartenregelung

§ 15 Auswaertskarten & Ticketvergabe

  1. Auswaertskarten koennen ausschliesslich von Fanclub-Mitgliedern ueber den Fanclub erworben werden.
  2. Pro Mitglied darf nur eine Auswaertskarte erworben werden (keine Zuteilungsgarantie bei Kontingentueberschreitung).
  3. Bei der Bestellung einer Auswaertskarte ueber den Auswaertskartenbeauftragten (Erster Vorstand Thomas Schleret) ist eine Vorauszahlung an den Fanclub in Hoehe des festgelegten Kartenpreises zu leisten.
  4. Strenges Weiterverkaufsverbot: Die von Mitgliedern erworbenen Karten duerfen keinesfalls an Fanclub-Fremde weitergegeben oder verkauft werden! Bei Nichtnutzung muessen Karten zuerst vereinsintern den eigenen Mitgliedern angeboten werden. Fanclub-Mitglieder behalten das Vorkaufsrecht. Zuwiderhandlungen fuehren zum sofortigen Ausschluss aus dem Fanclub.
  5. Auswaertskarten duerfen vorrangig auch an Eheleute, Lebenspartner und eigene Kinder vergeben werden.
  6. Karten aus Fanclubbestellungen sind vorrangig den Vorstandsmitgliedern auszuhaendigen. Alle weiteren Karten werden unter den Mitgliedern zugeteilt, die sich rechtzeitig gemeldet haben und sich im Aktivitaets-Ranking bewaehrt haben.
Paragraph 16

§ 16 Veranstaltungen und Ausfluege

Bei Veranstaltungen und Ausfluegen des Fanclubs duerfen Jugendliche unter 18 Jahren nur teilnehmen, wenn sie von einer volljaehrigen Aufsichtsperson begleitet werden.

Paragraph 17

§ 17 Haftung fuer clubeigene Gegenstaende

  1. Fuer alle von den einzelnen Mitgliedern uebernommenen clubeigenen Gegenstaende besteht Haftung bei grober Fahrlaessigkeit oder Vorsatz bei Beschaedigung oder Verlust.
  2. Die uebernommenen Gegenstaende duerfen nur fuer Vereinszwecke genutzt werden. Eine private Nutzung bedarf der Genehmigung des Vorsitzenden.
  3. Uebernommene Gegenstaende sind sorgfaeltig zu pflegen und aufzubewahren.
Paragraph 18

§ 18 Satzungsaenderung

  1. Eine Aenderung dieser Satzung bedarf der absoluten Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung.
  2. Zur Aenderung muss ein schriftlicher Antrag vorliegen, der auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung aufgezaehlt ist.
Paragraph 19

§ 19 Aufloesung des Clubs

  1. Die Aufloesung des Clubs kann nur auf einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Bei dieser muessen mindestens 50 % aller Mitglieder anwesend sein, von denen sich 75 % fuer die Aufloesung aussprechen.
  2. Gemeinnuetzige Bindung: Im Falle der Aufloesung des Clubs faellt das gesamte Vereinsvermoegen an das Kinderhospiz Sterntaler.
Paragraph 20

§ 20 Inkrafttreten

Die vorstehende Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 01.06.2025 festgelegt.
Neustadt an der Weinstrasse, den 15.06.2025

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